Im nächsten Schritt erfolgt die strukturierte Umsetzung der Anforderungen für alle im Geltungsbereich definierten Prozesse, Systeme und Organisationsobjekte.
Abhängig vom gewählten Compliancebereich und der Art des Objekts werden automatisch passende Anforderungskataloge hinterlegt. Dadurch erhält jedes Objekt im Anwendungsbereich nur die Anforderungen, die für seinen Kontext tatsächlich relevant sind.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis eines definierten Maßnahmenkatalogs. Bestehende Kontrollen, Maßnahmen und Nachweise werden strukturiert dokumentiert und den jeweiligen Anforderungen zugeordnet.
Dabei werden unter anderem:
- regulatorische Anforderungen dokumentiert und umgesetzt
- mögliche Gefährdungen bei Nichterfüllung (Gaps) identifiziert und im Risikomanagement adressiert
- Anforderungen mit Kontrollen verknüpft, um eine kontinuierliche Überwachung sicherzustellen
So entsteht ein durchgängiger Zusammenhang zwischen Anforderungen, Gefährdungen, Risiken, Kontrollen und Maßnahmen. Unternehmen behalten jederzeit den Überblick darüber, welche Maßnahmen zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben beitragen und welche Risiken bei Nichterfüllung entstehen.